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1 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
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2 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
сущ.тамож. выпуск в свободное обращениеУниверсальный немецко-русский словарь > Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
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3 Überführung
f1) передача, перевод•- Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Überführung in die ProduktionDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Überführung
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Zollrechtlich freier Verkehr — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer… … Deutsch Wikipedia
Zollverfahren — nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren. Nichtgemeinschaftswaren, also solche Waren, bei denen der Abgangs oder Zielort der Sendung nicht in der Europäischen… … Deutsch Wikipedia
Übersiedlungsgut — Unter Übersiedlungsgut versteht man persönliches Eigentum, bei dem keine Einfuhrabgaben beim Überführen in das Zollgebiet der EG anfallen. Bei einem Umzug über Zollgrenzen hinweg müssten alle mitgebrachten Besitztümer verzollt und versteuert… … Deutsch Wikipedia
Veredelungsverkehr — im Sinn des Zollrechts die zollbegünstigte Be oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: (1) Aktiver V.: Dieser dient der Veredelung von aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführten Waren, die in veredeltem Zustand wieder… … Lexikon der Economics
Einfuhrverfahren — Grundsätzlich unterliegen sämtliche in das EU Zollgebiet verbrachten Waren der zollamtlichen Überwachung. Sie sind vom Verbringer unverzüglich zu den vorgeschriebenen Zollstellen zu befördern bzw. zu gestellen. Alsdann ist regelmäßig eine ⇡… … Lexikon der Economics
Vorübergehende Verwendung — Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen… … Deutsch Wikipedia
Vorübergehende Verwahrung — Die Vorübergehende Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung von Zollgut nach den Richtlinien der Zollbehörde. Erklärung In die Vorübergehende Verwahrung kommen alle Waren die summarisch angemeldet wurden. Die Waren werden im Lager des Handling… … Deutsch Wikipedia
Nichtgemeinschaftswaren — nach Art. 4 Nr. 8 ZK andere als ⇡ Gemeinschaftswaren. In aller Regel handelt es sich hierbei zunächst bei der Einfuhr um unverzollte Drittlandswaren, die einem Zollverfahren zugeführt werden müssen. Mit Überführung in den zollrechtlich freien… … Lexikon der Economics
Subventionsverordnung — Verordnung (EG) Nr. 2026/97 des Rates vom 6.10.1997 (ABl L 288 vom 21.10.1997). Instrument der EU zum Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. 1. Begriffsbestimmung: Eine Subvention liegt vor, wenn eine… … Lexikon der Economics
aktive Veredelung — 1. Begriff: Die a.V. gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das ⇡ Zollgebiet der… … Lexikon der Economics
Einfuhr — Import. I. Allgemein:1. Begriff: Entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von ⇡ Waren und/oder ⇡ Dienstleistungen aus dem Ausland. 2. Arten: a) Direkte E. (unmittelbare E.): E. der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie, die… … Lexikon der Economics